Seit dem Solarpaket I ist die Anmeldung eines Balkonkraftwerks deutlich einfacher geworden. Hier steht, was du wirklich tun musst und was nicht mehr nötig ist.
- Pflicht ist nur noch die Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur, innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme.
- Die frühere Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt. Der Netzbetreiber wird über das Register informiert.
- Vereinfachte Regeln gelten bis 800 VA Wechselrichterleistung und 2.000 Wp Modulleistung.
- Ein alter Ferraris-Zähler darf vorübergehend rückwärts laufen, bis der Messstellenbetreiber ihn tauscht.
Anmeldung im Marktstammdatenregister: Schritt für Schritt
- Konto anlegen: Auf der Website des Marktstammdatenregisters (marktstammdatenregister.de) als „Anlagenbetreiber“ registrieren, mit E-Mail-Adresse und Bestätigungslink.
- Anlage registrieren: Einheitentyp „Solaranlage“ wählen, dann die Option für Steckersolargeräte (Balkonkraftwerk). Für diese Geräte ist der Datenumfang stark reduziert.
- Daten eintragen: Standort (Adresse), Datum der Inbetriebnahme, Modulleistung in kWp (z. B. 2,0) und Wechselrichterleistung in kW (z. B. 0,8). Die Zählernummer ist hilfreich, aber nicht immer Pflicht.
- Absenden und Nummer notieren: Du erhältst eine MaStR-Nummer. Heb sie auf, denn Versicherer oder Netzbetreiber fragen manchmal danach.
Das dauert meist 10–15 Minuten. Die Registrierung ist kostenlos. Achtung vor Drittanbietern, die dafür Geld verlangen.
Was ist mit dem Stromzähler?
Hast du einen alten, schwarzen Drehstromzähler mit Drehscheibe (Ferraris-Zähler), kann er rückwärts laufen, wenn das Balkonkraftwerk mehr erzeugt, als du verbrauchst. Das wird inzwischen bis zum Zählertausch geduldet. Der Messstellenbetreiber tauscht den Zähler gegen eine moderne Messeinrichtung, die Einspeisung getrennt erfasst. Digitale Zähler ohne Rücklaufsperre zählen eingespeisten Strom nicht mit. Du sparst dann nur durch Eigenverbrauch, genau so rechnet auch unser Rechner.
Mietwohnung und Eigentumswohnung
Seit Oktober 2024 zählen Steckersolargeräte zu den privilegierten baulichen Veränderungen: Mieter haben grundsätzlich Anspruch auf Zustimmung des Vermieters, Wohnungseigentümer auf Zustimmung der Gemeinschaft. Vermieter oder Eigentümergemeinschaft können aber über das „Wie“ mitentscheiden, etwa über Befestigung, Optik und Kabelführung. Bitte deshalb vor dem Kauf schriftlich um Zustimmung und beschreib die geplante Montage.
Stecker, Steckdose, Sicherheit
- Viele Geräte werden mit normalem Schuko-Stecker betrieben. Achte auf Geräte nach aktuellen Normen (Netz- und Anlagenschutz im Wechselrichter, VDE-AR-N 4105).
- Steck das Gerät in eine eigene, fest installierte Außen- oder Wandsteckdose, nicht in eine Mehrfachsteckdose oder Kabeltrommel.
- Bei sehr alten Elektroinstallationen lohnt ein kurzer Check durch eine Elektrofachkraft.
- Informiere deine Hausrat- bzw. Haftpflichtversicherung. Oft ist das ohne Aufpreis mitversichert.
Steuern
Auf Balkonkraftwerke fällt beim Kauf 0 % Mehrwertsteuer an. Der Strom, den du selbst verbrauchst oder unvergütet einspeist, ist steuerlich irrelevant. Du musst nichts beim Finanzamt melden.
Vorher ausrechnen: Lohnt sich ein Balkonkraftwerk bei dir?